Versicherungsort

Versicherungsschutz besteht in der Regel nur innerhalb des Versicherungsortes (Installationsort der Photovoltaikanlage). Versicherungsort ist das im Versicherungsvertrag bezeichnete Betriebsgrundstück.

Je nach Anbieter, kann der Versicherungsschutz, ergänzend zu Abschnitt A § 4 ABE erweitert sein (Deckungserweiterung). Versicherungsschutz besteht dann auch außerhalb des Versicherungsortes, soweit Teile der versicherten Anlage zum Zweck von Reparatur- oder Überholungsmaßnahmen bewegt oder transportiert werden müssen.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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