Die Versicherungsleistung bezeichnet die vertraglich vereinbarte Gegenleistung des Versicherers, die er im Schaden- oder Leistungsfall an den Versicherungsnehmer oder eine begünstigte Person erbringt. Sie ist Kernbestandteil des Versicherungsvertrags und steht der Prämienzahlung des Versicherungsnehmers gegenüber.
Die Form der Versicherungsleistung hängt von der Versicherungsart ab:
Die Höhe der Versicherungsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme, dem festgelegten Bewertungsmaßstab (Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert), vereinbarten Sublimits sowie vertraglichen Obliegenheiten. Selbstbehalte oder Karenzzeiten können die Leistung mindern. Bei Personenversicherungen sind häufig feste Beträge oder versicherte Renten vereinbart.
Damit eine Versicherungsleistung erbracht wird, muss ein versichertes Ereignis eintreten. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Schaden oder Leistungsfall unverzüglich zu melden, die erforderlichen Nachweise zu erbringen und Mitwirkungspflichten einzuhalten. Erst nach Prüfung durch den Versicherer erfolgt die Auszahlung oder Sachleistung.
Die Versicherungsleistung ist nicht mit der Versicherungssumme gleichzusetzen. Während die Versicherungssumme den maximalen Entschädigungsrahmen beschreibt, ist die Versicherungsleistung der tatsächlich gezahlte oder erbrachte Betrag beziehungsweise die konkrete Leistung im Einzelfall. Auch vom Versicherungswert ist sie zu unterscheiden, da dieser den tatsächlichen Wert der versicherten Sache beschreibt.
In der Hausratversicherung ist die Versicherungsleistung die Auszahlung für beschädigtes oder zerstörtes Inventar, in der Haftpflichtversicherung die Übernahme berechtigter Schadenersatzforderungen, in der Krankenversicherung die Kostenerstattung für medizinische Behandlung und in der Photovoltaikversicherung die Entschädigung für zerstörte Module einschließlich vereinbarter Nebenkosten.
Die Versicherungsleistung ist der zentrale Nutzen des Versicherungsvertrags. Sie sorgt dafür, dass Schäden, Kosten oder finanzielle Einbußen ausgeglichen werden. Umfang, Höhe und Art der Leistung sind dabei direkt vom Vertragstext und den vereinbarten Bedingungen abhängig.
Datum der letzten Änderung: 15.09.2025