Versicherungsschein

Der Versicherungsschein ist die schriftliche Vertragsbestätigung des Versicherers über den abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Er dokumentiert die wesentlichen Rechte und Pflichten der Parteien, den Beginn und Umfang des Versicherungsschutzes und dient als maßgeblicher Nachweis im Leistungsfall.

Rechtswirkung und Funktion

Mit Ausstellung und Zugang des Versicherungsscheins bestätigt der Versicherer den Vertragsinhalt. Maßgeblich sind die im Schein genannten Daten zusammen mit den einbezogenen Allgemeinen und Besonderen Bedingungen sowie individuellen Klauseln. Der Versicherungsschein hat Beweisfunktion über den vereinbarten Deckungsumfang, ersetzt jedoch nicht die Auslegung der zugrunde liegenden Bedingungen.

Typische Inhalte

Versicherungsnehmer und versicherte Personen beziehungsweise Sachen, Versicherungsart und Deckungsumfang, Versicherungssummen und Sublimits, Beginn, Ablauf und Hauptfälligkeit, Prämie und Zahlweise, Selbstbehalte, besondere Vereinbarungen und Klauseln, Obliegenheiten, mitgeltende Bedingungen, Ansprechpartner und Schadensmeldestellen.

Nachträge und Änderungen

Vertragsänderungen werden durch Nachträge zum Versicherungsschein dokumentiert. Dazu zählen etwa Anpassungen der Versicherungssumme, Erweiterungen des Deckungsumfangs, geänderte Selbstbehalte, Risikoverlagerungen oder personelle Änderungen. Nachträge sind mit dem ursprünglichen Schein aufzubewahren und gemeinsam auszulegen.

Elektronischer Versicherungsschein

Policen werden häufig in elektronischer Form bereitgestellt. Inhalt und Rechtswirkung entsprechen der Papierform, sofern gesetzliche Vorgaben zur Textform, Zustellung und Identifizierbarkeit erfüllt sind. Elektronische Dokumente sollten revisionssicher archiviert werden.

Abgrenzungen

Deckungszusage beziehungsweise vorläufige Deckung: eigenständige, zeitlich begrenzte Vereinbarung vor Policierung; der endgültige Versicherungsschein kann abweichende Bedingungen enthalten.


Bescheinigungen und Bestätigungen (zum Beispiel Versicherungsbestätigungen für Dritte) sind Nachweise, aber nicht der vollständige Vertragstext.

Praxisbezug Photovoltaik

Im Versicherungsschein einer Photovoltaikversicherung sollten die Anlage eindeutig beschrieben und gegebenenfalls Komponenten aufgeführt sein: PV-Module, Wechselrichter, Batterie-Energiespeicher, Wallbox und Trafostation. Wichtig sind zudem Kostenbausteine wie De- und Remontage, Gerüst, Entsorgung und Dekontamination, die Haftzeit und Karenzzeit der Ertragsausfalldeckung sowie eventuell vereinbarte Mehrkostenregelungen bei Technologiefortschritt, falls identische Ersatzteile nicht mehr verfügbar sind.

Prüf- und Aufbewahrungspflichten

Der Versicherungsschein ist nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Abweichungen vom Antrag, fehlende Klauseln oder falsche Summen sollten unverzüglich reklamiert werden. Der Schein und alle Nachträge sind dauerhaft aufzubewahren, damit sie im Schadenfall und bei Vertragsänderungen schnell verfügbar sind.

Fazit

Der Versicherungsschein ist die zentrale Vertragsurkunde in der Versicherung. Er bündelt die wesentlichen Parameter des Schutzes und bildet zusammen mit den Bedingungen die Grundlage für Annahme, Prämienabrechnung und Schadenregulierung. Sorgfältige Prüfung und geordnete Aufbewahrung sichern Transparenz und schnelle Abläufe im Leistungsfall.


Datum der letzten Änderung: 15.09.2025


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