Die Vertragslaufzeit ist der Zeitraum, für den ein Versicherungsvertrag verbindlich gilt. Sie beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Versicherungsbeginn und endet mit dem Ablaufdatum, sofern der Vertrag nicht verlängert, gekündigt oder aus anderem Rechtsgrund vorher beendet wird.
Der Versicherungsbeginn legt fest, ab wann Deckung besteht. Er kann vom Datum der Antragstellung und von der Policierung abweichen. Das Ende der Laufzeit ist das vertragliche Ablaufdatum; zu diesem Zeitpunkt endet der Schutz, wenn keine Verlängerung oder Anschlussdeckung vereinbart ist.
Die Hauptfälligkeit bezeichnet den wiederkehrenden Zahlungstermin der Prämie. Sie kann mit dem Laufzeitbeginn zusammenfallen, muss es aber nicht. Beitragsfälligkeit und Vertragslaufzeit sind voneinander zu unterscheiden: Ein unterjähriger Zahlungsrhythmus ändert die Laufzeit nicht.
Viele Sachversicherungen verlängern sich nach Ablauf automatisch um die nächste Versicherungsperiode, wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Die Verlängerungsperiode beträgt häufig ein Jahr; abweichende Vereinbarungen sind möglich und im Versicherungsschein geregelt. Die Photovoltaikversicherung ist je nach Anbieter mit einer Vertragslaufzeit von 1 Jahr oder wahlweise 3 Jahren (mit automatischer Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr) zu beantragen.
Ordentliche Kündigungen müssen innerhalb der im Vertrag genannten Frist vor Ablauf beim Versicherer eingehen. Üblich sind Fristen von einem bis drei Monaten. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung, nicht das Versanddatum.
Bei Beitragserhöhungen ohne entsprechenden Mehrschutz, nach einem Schadenfall oder bei Risiko- bzw. Bedingungsänderungen können Sonderkündigungsrechte bestehen. Diese sind fristgebunden und an Voraussetzungen geknüpft, die im Vertrag oder gesetzlich festgelegt sind.
Wertänderungen, Risikoanpassungen oder Summenkorrekturen können während der Laufzeit vereinbart werden. Sie ändern den Deckungsumfang, nicht zwingend die Laufzeit. Dokumentierte Änderungsanzeigen sichern die Nachvollziehbarkeit und vermeiden Deckungslücken.
Jahresverträge mit automatischer Verlängerung sind Standard. Mehrjährige Laufzeiten mit Beitragsnachlass kommen vor, binden jedoch länger. Kurzläufer (zum Beispiel für Bau- oder Montagezeiten) enden automatisch nach Projektdauer.
Längere Laufzeiten können zu günstigeren Prämien führen, schränken aber die Flexibilität bei Anbieterwechsel oder Tarifumstellung ein. Bei Änderungen der Risikosituation während der Laufzeit sind Anzeigepflichten zu beachten; sie können zu Prämien- oder Bedingungsanpassungen führen.
Für Photovoltaikanlagen sollten Laufzeit, Geltung von Allgefahrenbedingungen, Kostenbausteine (De- und Remontage, Entsorgung, Dekontamination, Gerüst) sowie Ertragsausfallregelungen verlässlich über die gesamte Laufzeit abgebildet sein. Bei Anlagenerweiterungen, Speicher-Nachrüstung oder Standortänderungen sind Anpassungen während der Laufzeit erforderlich, damit Versicherungssummen und Haftzeiten weiterhin passen.
Versicherungsschein, Nachträge und Beitragsrechnungen dokumentieren Laufzeit und Änderungen. Kalendereinträge für Kündigungs- und Prüfungsfristen helfen, ungewollte Verlängerungen zu vermeiden und Tarifoptionen rechtzeitig zu prüfen.
Die Vertragslaufzeit definiert den zeitlichen Rahmen des Versicherungsschutzes. Wer Beginn, Ablauf, Fristen und Sonderrechte kennt und Änderungen sauber dokumentiert, hält Deckung und Prämie im Gleichgewicht und vermeidet Lücken zum Laufzeitende.
Datum der letzten Änderung: 15.09.2025