Die ABE sind das grundlegende Bedingungswerk der Elektronikversicherung. Sie regeln, welche technischen Sachen versichert sind, gegen welche Gefahren Deckung besteht und nach welchen Grundsätzen die Entschädigung erfolgt. Für Betreiber moderner Technik – von Produktionssteuerungen bis zu Photovoltaiksystemen – bilden sie den Rahmen, auf dem spezielle Klauseln und Tarifbausteine aufsetzen.
Die ABE (Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung) richten sich an technisch sensible Anlagen und Geräte, deren Ausfall häufig nicht nur Sachschäden, sondern auch Betriebsstörungen nach sich zieht. Ziel ist ein weitreichender Schutz gegen unvorhergesehene Ereignisse, die typische Elektronikkomponenten betreffen, darunter Steuerungen, Sensorik, Leistungselektronik, Datenträger und Zubehör.
Üblicherweise gliedern sich ABE in die versicherten Sachen, den Umfang der Gefahrendeckung, die Entschädigungsregeln, Selbstbehalte, Obliegenheiten vor und nach dem Schaden sowie Verfahrensfragen zur Schadenfeststellung. Besondere Bedingungen und Klauseln ergänzen oder verändern einzelne Punkte für konkrete Anwendungsfälle.
Im Mittelpunkt steht eine weit gefasste Sachdeckung für plötzlich und unvorhergesehen eintretende Schäden. Abgedeckt sind je nach Tarif unter anderem Bedienfehler, Material- oder Konstruktionsmängel, Kurzschluss und Überspannung, thermische Einwirkungen, Feuchte und Wasser, Fehlfunktionen von Mess- und Regeltechnik sowie äußere Einwirkungen wie Sturm, Hagel, Brand oder Einbruchdiebstahl.
Von der Deckung ausgenommen sind in der Regel vorsätzliche Schädigungen durch den Versicherungsnehmer, normale Abnutzung und Verschleiß, allmähliche Schäden ohne versichertes Ereignisbezug, Kriegs- und Kernrisiken sowie Schäden, die gegen elementare Sorgfaltspflichten verstoßen. Die konkrete Liste der Ausschlüsse ergibt sich aus der jeweiligen Fassung der ABE und den zugehörigen Klauseln.
Erstattet werden je nach Vertragslage Reparaturkosten inklusive notwendiger Nebenarbeiten oder die Wiederbeschaffungskosten gleichwertiger Komponenten. Werden bessere oder modernere Teile verbaut, können Mehr- oder Abzüge geregelt sein. Ein vertraglich vereinbarter Selbstbehalt je Schadenfall ist in der Elektronikversicherung üblich.
Für PV-Anlagen werden die ABE häufig durch spezielle Deckungserweiterungen ergänzt: Einbezug von Wechselrichtern, Montagesystem und Verkabelung, Deckung von Ertragsausfall während der Reparatur, Kostenpositionen wie De- und Remontage, Gerüst, Entsorgung und Dekontamination, Verzicht auf Restwertanrechnung, Leistungen bei Technologiefortschritt, GAP-Deckung bei finanzierter Anlage sowie Regelungen zu Rückwirkungsschäden durch Störungen im vorgelagerten Netz. Der konkrete Umfang hängt vom gewählten Tarif bzw. Sonderkonzept ab.
Die ABE bilden den technischen Sachschutz. Sie sind abzugrenzen von allgemeinen Sachbedingungen der Gebäude- oder Inhaltsversicherung, die oft nur benannte Gefahren abdecken. Ergänzende Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfallbedingungen regeln die wirtschaftlichen Folgen eines versicherten Sachschadens.
Für Betreiber elektronischer Systeme sind die ABE das Fundament einer passgenauen Absicherung. Wer besondere Risiken absichern möchte – etwa bei Photovoltaik, Speichersystemen oder komplexer Steuerungstechnik – sollte die ABE durch geeignete Zusatzklauseln und Bausteine erweitern und die vertraglichen Obliegenheiten organisatorisch verankern.
Die ABE definieren den Standardrahmen der Elektronikversicherung: breit angelegte Sachdeckung, klare Ausschlüsse, transparente Entschädigungsregeln und verbindliche Pflichten. In Kombination mit branchenspezifischen Erweiterungen entsteht daraus ein belastbarer Versicherungsschutz für moderne Technik – einschließlich Photovoltaikanlagen.
Datum der letzten Änderung: 11.09.2025