Schadensuchkosten sind Aufwendungen, die entstehen, um die Ursache, den Ort und den Umfang eines versicherten Sachschadens an einer Photovoltaikanlage festzustellen. In Photovoltaikversicherungen werden sie als eigener Kostenbaustein geführt und ergänzen die Entschädigung für die eigentliche Reparatur oder Wiederbeschaffung.
Erstattungsfähig sind üblicherweise Diagnose- und Prüfleistungen, zum Beispiel Stringmessungen, Isolations- und Erdungsmessungen, Thermografie, Inverterdiagnosen, Fehlersuche an DC/AC-Verkabelung, Öffnen von Dachdurchführungen, Freilegen und Wiederherstellen von Kabelwegen, Prüfprotokolle sowie An- und Abfahrten von Fachbetrieben. Die Erstattung erfolgt bis zu einem vertraglich vereinbarten Sublimit und kann einen Selbstbehalt enthalten.
Grundlage ist der Verdacht auf einen versicherten Sachschaden oder ein bereits eingetretener Schaden an versicherten Komponenten. Viele Bedingungen verlangen, dass die Suche angemessen, fachgerecht und dokumentiert ist. Teilweise ist die vorherige Abstimmung mit dem Versicherer erforderlich, insbesondere bei aufwendigen Freilegungen oder Drittgutachten.
Nicht erfasst sind regelmäßige Wartung, Inspektion ohne Schadenanlass, allgemeine Leistungsoptimierung, Parametrierungen ohne Schadenbezug, Aufwendungen zur Behebung von Planungs- oder Montagemängeln sowie die Beseitigung reiner Funktionsstörungen ohne nachweisbare Beschädigung. Ebenfalls ausgeschlossen sind Suchkosten, die in keinem Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis stehen.
Schadensuchkosten wirken neben, nicht anstelle von Positionen wie De- und Remontage, Gerüst, Entsorgung, Dekontamination oder Wiederherstellungskosten. Greifen Sublimits, werden Such- und andere Nebenkosten getrennt betrachtet; sie zehren nicht automatisch die Hauptversicherungssumme auf, sofern der Vertrag separate Erstrisikobeträge vorsieht.
Für die Regulierung erforderlich sind eine schlüssige Beschreibung des Fehlerbildes, Fotos, Mess- und Prüfprotokolle, Thermografie-Berichte, Wechselrichter-Logs, Seriennummernlisten, Ortungs- und Freilegungsnachweise sowie detaillierte Rechnungen mit Zeit- und Materialansätzen. Die Dokumentation muss erkennbar dem konkreten Schadenereignis zugeordnet sein.
Ein Betreiber stellt über das Monitoring einen deutlichen Ertragsrückgang fest. Ein Fachbetrieb wird hinzugezogen und führt Isolationsmessungen durch. Die Suche erfordert das Freilegen von Kabelkanälen, bis ein durch Tierverbiss beschädigtes DC-Kabel entdeckt wird. Die dabei entstandenen Kosten für Messungen, Freilegung und anschließende Wiederherstellung gelten als Schadensuchkosten und werden bis zum vertraglich vereinbarten Sublimit ersetzt. Die Reparatur des Kabels und ein möglicher Ertragsausfall werden zusätzlich über die Allgefahrenversicherung reguliert.
Unerklärlicher WR-Fehlercode: Der Installateur testet Strings, tauscht testweise Komponenten und dokumentiert die Schritte. Stellt sich ein versicherter Elektronikschaden heraus, sind die Suchkosten erstattungsfähig. Bleibt es bei einer bloßen Parametrierung ohne Sachschaden, besteht meist kein Anspruch.
Klares Sublimit und idealerweise Erstrisikodeckung für Suchkosten, Definition der erstattungsfähigen Leistungen, Regelungen zur vorherigen Abstimmung mit dem Versicherer, Einbezug von Freilegungs- und Wiederherstellungskosten der Umgebung (zum Beispiel Dachhaut), sowie eindeutige Zuordnung zu versicherten Komponenten. Bei älteren Anlagen sind längere Diagnosezeiten realistisch zu kalkulieren, wenn kompatible Peripherie kaum verfügbar ist.
Schadensuchkosten schließen die Lücke zwischen Fehlerbild und Reparatur. Sauber definierte Sublimits, klare Voraussetzungen und vollständige Nachweise sorgen dafür, dass die Ursachenklärung nicht zur Kostenfalle wird und die Wiederherstellung zügig starten kann.
Datum der letzten Änderung: 30.09.2025