Ein schadenverlaufsabhängiger Rabatt ist ein Beitragsnachlass in der Sachversicherung, der sich aus dem individuellen Schadenverlauf des Versicherungsvertrages ergibt. Grundlage sind meist Anzahl und Aufwand der gemeldeten Schäden sowie die daraus gebildete Schadenquote im Verhältnis zur gezahlten Prämie.
Der Rabatt belohnt schadensarmes Verhalten und stärkt Anreize für Prävention. Versicherer werten dafür vergangene Perioden aus, häufig bis drei Jahre. Bewertet werden gemeldete Schäden, der regulierte Aufwand inklusive Nebenkosten und die relationale Schadenquote. Auf dieser Basis wird ein prozentualer Nachlass auf den Tarifbeitrag gewährt oder entzogen.
Beobachtungszeitraum: typischerweise das letzte Versicherungsjahr oder ein gleitender Mehrjahreszeitraum, der meist 3 Jahre Beträgt.
Bewertungsmaßstab: häufig über die Schadenquote, die in vielen Bereichen 60% der Beitragszahlungen nicht überschreiten darf.
Bagatellgrenzen: Schäden unterhalb eines Schwellenwerts oder vollständig selbst getragene Schäden können unberücksichtigt bleiben, wenn der Vertrag dies vorsieht.
Selbstbehaltwirkung: höhere Selbstbehalte senken die Schadenhäufigkeit im Kollektiv und können die Rabattfähigkeit verbessern.
Ein ersatzpflichtiger Schaden kann den Rabatt mindern oder vollständig aufheben. Je nach Vertrag erfolgt die Anpassung zur nächsten Hauptfälligkeit oder sofort zum nächsten Beitragszeitraum. Bei gehäuften oder sehr teuren Schäden sind zusätzliche Maßnahmen möglich, etwa Prämienerhöhung, Selbstbehaltanhebung, Sicherungsauflagen oder im Extremfall eine Kündigung.
Tarifbeitrag 500 Euro pro Jahr. Vereinbart ist ein Rabatt von 20 Prozent bei Schadenfreiheit im Vorjahr. Ohne Schaden sinkt der Jahresbeitrag auf 400 Euro. Tritt im Folgejahr ein ersatzpflichtiger Schaden von 2.000 Euro auf, entfällt der Rabatt zur nächsten Fälligkeit. Der Beitrag steigt wieder auf 500 Euro. Zusätzlich kann eine Stufenrücksetzung greifen, die erst nach zwei schadenfreien Jahren wieder den 20 Prozent Nachlass erreicht.
Der Mechanismus wird in verschiedenen Sachsparten genutzt, zum Beispiel in Gebäude-, Inhalts- oder Technischen Versicherungen. Er eignet sich besonders für Risiken mit wirksamen Präventionsmöglichkeiten, etwa verbesserte Sicherungen, Wartungskonzepte oder Monitoring. Versicherungsnehmer profitieren, wenn sie Schäden vermeiden, schnell mindern und sauber dokumentieren.
Bei Photovoltaikversicherungen bieten Versicherungsunternehmen auch Betreibern von kleinen Photovoltaikanlagen den schadenverlaufsabhängigen Rabatt an, damit eine Konkurenzfähigkeit gegeben ist. Für den PV-Kleinanlagenbetreiber würde es jedoch bedeuten, dass er bereits mit einem Sachschaden den Rabatt verlieren würde und somit das vermeintlich günstige Angebot im Nachgang wesentlich teurer wird. Unsererseits werden schadenverlaufsabhängige Rabatte erst ab einer gewissen Anlagengröße angeboten (in der Regel ab 1 MW).
Datum der letzten Änderung: 24.11.2025