Sicherungsschein

Ein Sicherungsschein ist die Bestätigung des Versicherers, dass Ansprüche aus einem bestehenden Versicherungsvertrag zugunsten eines Sicherungsnehmers abgetreten oder verpfändet sind. Typische Sicherungsnehmer sind Banken, Leasinggesellschaften oder Investoren. Der Sicherungsschein ordnet die Auszahlung im Schadenfall an den Sicherungsnehmer und dokumentiert Informations und Mitwirkungsrechte, ohne den zugrunde liegenden Versicherungsschutz inhaltlich zu verändern.

Zweck und Funktion

Der Sicherungsschein schützt den Finanzierer der versicherten Sache. Er stellt sicher, dass Entschädigungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung vorrangig an den Sicherungsnehmer fließen. Außerdem verpflichtet er den Versicherer häufig, den Sicherungsnehmer über Vertragsbeendigungen, Prämienrückstände, Gefahrerhöhungen oder wesentliche Vertragsänderungen zu informieren, soweit dies vereinbart ist.

Typische Inhalte

Rechtswirkung

Der Sicherungsschein ist keine eigene Versicherung und ersetzt nicht den Versicherungsschein. Er ändert weder Versicherungssumme noch Deckungsumfang. Er bindet jedoch die Leistungsauskehr im Schadenfall an den Sicherungsnehmer und kann Informationsrechte auslösen. Die Sicherungsrechte bestehen bis zu ihrer schriftlichen Freigabe durch den Sicherungsnehmer fort.

Vorgehen in der Praxis

Der Finanzierer fordert vom Versicherungsnehmer die Sicherungsabtretung. Der Versicherungsnehmer erklärt die Abtretung gegenüber dem Versicherer. Der Versicherer stellt den Sicherungsschein aus und sendet ihn an den Sicherungsnehmer oder an den vermittelnden Betrieb. Änderungen am Vertrag und Nachträge sollten dem Sicherungsnehmer zugehen, damit der Sicherungsstatus aktuell bleibt.

Abgrenzungen

Versicherungsschein ist die eigentliche Police mit allen Vertragsdaten. Deckungszusage ist eine vorläufige Bestätigung des Versicherungsschutzes bis zur Policierung. Reisesicherungsschein aus dem Reiserecht dient der Absicherung von Kundengeldern bei Pauschalreisen und ist etwas anderes als der hier beschriebene Sicherungsschein in der Sachversicherung.

Besonderheiten bei Photovoltaikanlagen

Bei der Finanzierung von Photovoltaikanlagen verlangen Kreditgeber häufig einen Sicherungsschein für die Photovoltaikversicherung und gegebenenfalls für die ergänzende Ertragsausfalldeckung. Der Sicherungsschein sollte die genaue Anlagenbezeichnung, den Standort und alle relevanten Deckungsbausteine umfassen. Wichtig sind klare Regelungen zur Auszahlung an den Sicherungsnehmer, zu Informationspflichten bei Beitragsverzug oder Kündigung und zu Nachträgen bei Erweiterungen. Werden Sublimits oder Erstrisikosummen genutzt, sollten sie im Vertrag hinreichend hoch sein, damit die gesicherten Ansprüche im Schadenfall tatsächlich gedeckt sind.

Typische Fehlerquellen

Fazit

Der Sicherungsschein ist ein zentrales Dokument für kreditfinanzierte Sachwerte. Er regelt die Auszahlungsrichtung und Transparenz zwischen Versicherer, Versicherungsnehmer und Finanzierer. Sorgfältige Formulierungen und eine laufende Aktualisierung verhindern Lücken und beschleunigen die Abwicklung im Schadenfall.

Datum der letzten Änderung: 24.11.2025


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