Subsidiärdeckung

Subsidiärdeckung bezeichnet eine vertragliche Nachrangigkeit in der Sachversicherung. Der nachrangige Versicherer leistet nur, wenn und soweit kein vorrangiger Vertrag deckt oder dessen Entschädigungsgrenze überschritten ist. Ziel ist die eindeutige Zuordnung der Leistungspflicht und die Vermeidung doppelter Entschädigungen.

Arten der Subsidiärdeckung

Echte Subsidiärdeckung: Der Vertrag greift nur, wenn kein anderer Versicherer für denselben Schaden und dieselbe Sache eintrittspflichtig ist. Besteht vorrangiger Schutz, entfällt die Leistung aus der subsidiären Police.


Exzedentielle Subsidiärdeckung: Der Vertrag schließt Lücken oder erhöht Grenzen eines vorrangigen Schutzes. Typisch sind Difference in Conditions und Difference in Limits, auch als DIC und DIL bezeichnet. Der nachrangige Versicherer leistet für qualitativ nicht gedeckte Risiken oder für den Teil oberhalb der Primärsumme.

Verhältnis zur Doppelversicherung

Bei Doppelversicherung bestehen mehrere Verträge für dieselbe Gefahr und Sache. Ohne Subsidiaritätsklauseln teilen sich die Versicherer die Entschädigung anteilig nach Summen. Mit wirksamer Subsidiaritätsklausel tritt der nachrangige Vertrag zurück oder übernimmt nur den verbleibenden Teil. Treffen zwei Nachrangigkeitsklauseln aufeinander, wird in der Praxis häufig zunächst quotenmäßig reguliert und anschließend intern ein Ausgleich zwischen den Versicherern herbeigeführt.

Typische Klauselwirkungen

Beispiele aus der Praxis

Elektroniksonderdeckung mit DIC und DIL ergänzt eine Gebäude oder Inhaltsversicherung. Der Grundvertrag ersetzt benannte Gefahren, die Sonderdeckung greift für Allgefahren und hebt Sublimits an, soweit vereinbart.


Technische Versicherung als nachrangiger Schutz zu einer provisionsbasierten Rahmenpolice. Schäden werden zuerst über den Primärvertrag abgewickelt. Der Subsidiärvertrag übernimmt Mehrkosten, die dort nicht versichert sind, etwa höhere De- und Remontage oder Dekontamination bis zum vereinbarten Limit.

Leistungsabgrenzung und Nachweise

Erforderlich sind Angaben zu allen bestehenden Verträgen, deren Versicherungssummen, Selbstbehalten und Bedingungen. Im Schadenfall werden Deckungsumfang, Sublimits und bereits erbrachte Leistungen des Primärversicherers belegt. Detaillierte Rechnungen mit positionsgenauer Aufteilung erleichtern die Prüfung, welcher Teil als Differenzleistung gilt.

Chancen und Grenzen

Vorteile sind ein gezielter Lückenschluss ohne Doppelprämie für identische Risiken und höhere Planbarkeit komplexer Programme. Grenzen ergeben sich aus strengen Nachrangigkeitsklauseln, möglichen Streitfragen bei kollidierenden Klauseln und aus der Gefahr, dass Differenzbedingungen enger sind als erwartet. Klare Definitionen der versicherten Sachen, der Gefahren und der Vorrangregeln sind entscheidend.

Fazit

Subsidiärdeckung ordnet die Leistungspflicht in mehrgliedrigen Versicherungskonzepten. Sie funktioniert verlässlich, wenn Primärschutz, Differenzdeckung und Limits sauber aufeinander abgestimmt sind und alle Beteiligten ihre Verträge transparent offenlegen.

Datum der letzten Änderung: 24.11.2025


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