Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung
Die Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (siehe auch ABE) sind das zentrale Bedingungswerk der Elektronikversicherung. Sie definieren, welche technischen Sachen versichert sind, nach welchem Deckungsprinzip Schäden ersetzt werden und welche Pflichten Versicherungsnehmer erfüllen müssen.
Kerninhalte in Kürze
- Versicherte Sachen: elektronische Geräte, Steuerungen, Sensorik, Peripherie und je nach Tarif verbundene Komponenten wie Wechselrichter oder Speicher.
- Deckung: Schutz gegen plötzlich und unvorhergesehen eintretende Sachschäden; häufig Allgefahrenansatz mit benannten Ausschlüssen.
- Typische Ursachen: Bedienfehler, Kurzschluss, Überspannung, thermische Einwirkung, Wasser, Sturm, Diebstahl und Vandalismus (tarifabhängig).
- Ausschlüsse: normaler Verschleiß, schleichende Alterung ohne Schadenereignis, vorsätzliche Schädigung, Kriegs- und Kernrisiken.
- Obliegenheiten: Je nach vereinbartem Versicherungskonzept sind z. B. fachgerechte Installation, Wartung nach Herstellervorgaben, Überspannungs- und Diebstahlschutz, und unverzügliche Schadenmeldung vereinbart
- Entschädigung: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert inklusive notwendiger Nebenarbeiten, ggf. Selbstbehalt und Sublimits.
Praxisnutzen
Die ABE schaffen einen standardisierten, nachvollziehbaren Rahmen für den Schutz technischer Anlagen. In Kombination mit besonderen Bedingungen und Klauseln entsteht ein passgenauer Versicherungsschutz, etwa für Photovoltaikanlagen und Energiespeichersysteme.
Datum der letzten Änderung: 11.09.2025