Eine Sachversicherung schützt das Vermögen des Versicherungsnehmers vor finanziellen Verlusten durch Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen von Sachen. Sie ersetzt den wirtschaftlichen Schaden, der durch versicherte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Diebstahl oder technische Defekte entsteht. Der Versicherer leistet dabei in Geld, durch Wiederherstellung oder Ersatz der versicherten Sache.
Die Sachversicherung basiert auf dem Prinzip des Vermögensausgleichs: Tritt ein versicherter Sachschaden ein, erhält der Versicherungsnehmer eine Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswerts, Neuwerts oder Zeitwerts – je nach Vereinbarung. Ziel ist, den Zustand vor Eintritt des Schadens wirtschaftlich wiederherzustellen, jedoch nicht darüber hinauszugehen (Bereicherungsverbot).
In der klassischen Sachversicherung sind nur ausdrücklich genannte Gefahren versichert (benannte Gefahren-Deckung). Die Technische Versicherung und spezielle Sonderkonzepte bieten oft eine Allgefahrenversicherung, bei der alle plötzlichen und unvorhergesehenen Schäden gedeckt sind, soweit sie nicht ausgeschlossen sind. Dazu zählen Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Überspannung oder Bedienungsfehler.
Die Entschädigung orientiert sich am vertraglich festgelegten Bewertungsmaßstab. Der Neuwert ersetzt die Kosten für eine gleichwertige neue Sache, der Wiederbeschaffungswert bezieht sich auf die Neuanschaffung, während der Zeitwert den Wert unter Berücksichtigung von Alter, Abnutzung und Gebrauch darstellt. In Technischen Versicherungen wird häufig der Neuwert angesetzt, um die Wiederherstellung betrieblicher Funktion sicherzustellen.
Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die Schäden an fremdem Eigentum reguliert, deckt die Sachversicherung eigene Vermögensinteressen. Personenversicherungen wie Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen schützen hingegen die körperliche oder gesundheitliche Unversehrtheit einer Person. Die Sachversicherung gehört daher zu den Schadenversicherungen.
Photovoltaikanlagen können über eine spezielle Photovoltaikversicherung oder über die Gebäudeversicherung abgesichert werden. Die eigenständige Allgefahren-PV-Versicherung bietet jedoch meist umfassenderen Schutz – etwa für Ertragsausfall, Überspannung, Tierverbiss oder Schadensuchkosten – und ist nicht an Obliegenheiten wie jährliche Wartungen gebunden, die bei Gebäudeversicherungen oft gefordert werden.
Die Sachversicherung ist ein zentrales Element der finanziellen Risikovorsorge. Sie schützt vor den wirtschaftlichen Folgen unvorhersehbarer Schäden an Eigentum. Entscheidend für den Versicherungsschutz sind die vereinbarten Gefahren, die Höhe der Versicherungssumme sowie die Erfüllung der vertraglichen Obliegenheiten.
Datum der letzten Änderung: 22.10.2025