Photovoltaikanlagen auf Dächern

PV Betreiber-Haftpflichtversicherung

4 Angebote zur Auswahl

Ab 45 € netto im Jahr

Beste Leistungen

Erweiterte Mietsachschäden

Direkte Deckungszusage

Schnelle Dokumentierung

R+V Photovoltaik Betreiber-Haftpflichtversicherung

R+V Versicherung Logo

PV Betreiberhaftpflicht R+V

Tarifrechner / Antrag Versicherungsbedingungen

Schon ab 50,31 EUR zzgl. Versicherungssteuer im Jahr ist die Photovoltaik Betreiber-Haftpflichtversicherung der R+V Versicherung erhältlich. Die Versicherungsschutz umfasst gesetzliche Haftpflichtansprüche vonseiten Dritter im Rahmen von Personen- u. Sachschäden, Vermögensschäden, Mietsachschäden (erweiterte), Allmählichkeitsschäden sowie Umweltschäden, die sich aus dem Betreiben der eigenen PV-Anlage ergeben. Mitversichert ist zudem das Bauherrenrisiko des Versicherungsnehmers. Die Deckungssumme beträgt wahlweise 5 Mio. oder 10 Mio. EUR. Nähere Informationen zur R+V Betreiberhaftpflicht sind nachfolgend aufgeführt.

Deckungssummen

Die Deckungssummen der R+V Betreiber-Haftpflichtversicherung können wie folgt vereinbart werden:

  • 5 Mio. EUR* pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (2-fach p.a.) - Wahlweise 10 Mio.
    • inkl. Allmählichkeitsschäden
    • inkl. Bauherrenrisiko - als Bauherr für die Photovoltaikanlage
  • 5 Mio. EUR* Mietsachschäden durch Schäden aller Art und Abwässer (2-fach p.a.)
  • 5 Mio. EUR Vermögensschäden für Rückgriffsansprüche der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen (2-fach)
  • 5 Mio. EUR Umwelthaftpflicht-Basisversicherung (1-fach p.a.)
  • 1 Mio. EUR Umweltschadens-Basisversicherung (1-fach p.a.)

* wahlweise 10 Mio. EUR

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 250,— EUR

Versicherungsumfang

Betreiberhaftpflicht R+V Onlinerechner

Versicherungsschutz wird auf Basis der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie den besonderen Bestimmungen und Vereinbarungen gewährt:

  • Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage zur Einspeisung von elektrischem Strom in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück.
  • Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus betriebs- und branchenüblichen Risiken, insbesondere
    • als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer und Nutznießer von Grundstücken (nicht jedoch von Luftlandeplätzen), Gebäuden, Anlagen oder Räumlichkeiten, die ausschließlich für den versicherten Betrieb oder für Wohnzwecke des Versicherungsnehmers und seiner Betriebsangehörigen benutzt werden; Versichert sind hierbei Ansprüche aus Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z.B. bauliche Instandsetzung, Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung der Gehwege bei Winterglätte, Schneeräumen auf Gehwegen).
    • als Bauherr für die Photovoltaikanlage (Installation der Anlage, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Aushubarbeiten).
    • wegen Vermögensschäden aus der Einspeisung von Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Versorgungsstörungen gemäß § 6 der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVB Elt V) vom 21.06.1979 oder gemäß § 18 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung der Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom September 2006 im Rahmen und Umfang dieser Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen.
    • wegen Beschädigungen, die durch Rauch, Ruß, Dämpfe, Abwässer, Niederschläge oder allmähliches Eindringen von Feuchtigkeit entstehen.
    • sämtlicher übrigen Betriebsangehörigen für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den Versicherungsnehmer verursachen. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
    • der durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen für Ansprüche, die gegen sie aus Anlass der Ausführung dieser Verrichtungen erhoben werden.

Wer kann die hier dargestellte Betreiber-Haftpflichtversicherung der R+V beantragen?

Jeder Betreiber einer eigenen netzgekoppelten Photovoltaikanlage (auch auf einem landwirtschaftlich genutzten Gebäude und/oder Grundstück).

Tarifkalkulation

Die Tarifierung der Betreiber-Haftpflichtversicherung erfolgt auf Basis der kWp-Leistung Ihrer Photovoltaikanlage. Das Anlagenalter ist nicht von Bedeutung.

Haben Sie weitere Fragen?

Schreiben Sie uns Ihre Frage per E-Mail oder rufen Sie uns an (+49 (0)2203/9888701).

Die oben aufgeführten Texte sind Auszüge aus den zugrundeliegenden Bedingungen und dementsprechend nicht abschließend. Ausschlaggebend sind ausschließlich die gesamten zugrundeliegenden Bedingungen, Bestimmungen und Vereinbarungen