Betreiberhaftpflicht Photovoltaik. VHV Versicherung - Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen. Beschreibungen und Onlineantrag.

Betreiberhaftpflicht-Versicherung der VHV-Versicherung (SOLARPROTECT)

Kosten der Haftpflichtversicherung für Betreiber von Photovoltaikanlagen

Ab 45,00 EUR zzgl. Versicherungssteuer im Jahr.

Tarifkalkulation

Die Tarfierung der Betreiber-Haftpflichtversicherung erfolgt auf Basis der Investitionssumme sowie nach der Anzahl der Einspeisezähler. Jeder vorhandene Einspeisezähler zählt als eine Anlage.

Versicherungssummen

Die Versicherungssummen sind wie folgt festgelegt:

Wahlweise 3 Mio. oder 5 Mio. EUR pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschäden (max. p.A.)

  • inkl. Mietsachschäden
  • inkl. Allmählichkeitsschäden
  • inkl. Regressrisiko der stromabnehmenden Netzbetreiber (EVU)
  • inkl. Bauherrenrisiko

3 Mio. oder 5 Mio. (je nach Tarifauswahl) EUR für die Umwelthaftpflichtversicherung (max. für alle Schadenfälle eines Jahres)

Selbstbeteiligung

Ja, je Schadenfall beträgt die Selbstbeteiligung 250,— EUR

Versicherungsumfang

Versicherungsschutz wird auf Basis der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie den vereinbarten Klauseln gewährt:

  • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die im Zusammenhang stehen mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen zur Einspeisung von elektrischen Strom in das Netz des örtlichen Netzbetreibers auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück. Photovoltaikanlagen sind Anlagen zur Umwandlung von Sonnenenergie in elektrischen Strom.
  • Ungeachtet der an anderen Stellen diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Bedingungen ist im Rahmen von SOLARPROTECT Haftpflicht AHB mitversichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
    • in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter und Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, die ausschließlich für den versicherten Betrieb oder für Wohnzwecke des Versicherungsnehmers und seiner Betriebsangehörigen benutzt werden.
    • als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) von Photovoltaikanlagen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück.
    • wegen Rückgriffsansprüchen der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen gemäß § 6 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AvBEltV) vom 21. Juni 1979.
    • wegen Beschädigungen, die durch Rauch, Ruß, Dämpfe, Abwässer, Niederschläge oder allmähliches Eindringen von Feuchtigkeit entstehen.
    • in teilweiser Abänderung von Ziffer 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an fremden Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.), an/auf denen die im Vertrag genannten Photovoltaikanlagen angebracht sind – auch falls diese vom Versicherungsnehmer gemietet oder gepachtet (nicht geleast) wurden und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
    • Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleißes oder übermäßiger Beanspruchung.
    • abweichend von Ziff. 7.10 AHB wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (auf Boden, Luft oder Wasser incl. Gewässer) und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden, sofern die Umwelteinwirkung nicht ausgeht von Anlagen im Sinne des Umwelthaftungsgesetzes (UmweltHG), von genehmigungspflichtigen und/oder genehmungsbedürftigen Anlagen gem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sowie stationären Anlage im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).
Da diese Auflistung nicht abschließend ist, entnehmen Sie bitte weitere Details den Bedingungen und Klauseln

Wer kann die oben dargestellete Haftpflichtversicherung der VHV beantragen?

Jeder Betreiber einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage (auch auf einem landwirtschaftlich genutztem Gebäude und/oder Grundstück).

Betreiberhaftpflicht VHV Angebot

Haben Sie weitere Fragen?

Kein Problem, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an (02203/1867720).

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