Vergleich von Photovoltaikversicherungen der VHV Versicherung, Condor Versicherungsgruppe, Helvetia und AXA

Photovoltaikversicherung-Vergleich der auf rosa-photovoltaik.de angebotenen Photovoltaikversicherungen

Leistungsart Gesellschaft Leistungsbeschreibung
Zugrundeliegende Bedingungen: VHV Versicherung - Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (ABE) Fassung 2008
- Besondere Vereinbarung zur Elektronik- und Ertragsausfall-Versicherung von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen (PVA) Stand 04.2009

(Exklusive Sondervereinbarung mit Deckungserweiterungen 04.2009)

Condor Versicherung - Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE 01.2008)
- Klauseln zu den ABE für die Versicherung von Photovoltaikanlagen (01.2008)
- Besondere Vereinbarung Nr. 90020 zur Versicherung von Photovoltaikanlagen
- Besondere Vereinbarung 6307 (08) zur Ertragsausfall-Versicherung für PV-Anlagen
- Besondere Vereinbarung 6308 (09) für die Minderertrag-Versicherung von Photovoltaikanlagen (wenn gewünscht)

(Exklusive Sondervereinbarung mit Deckungserweiterungen 11.2009)

Helvetia Versicherung - Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE) 01.2008
- Besondere Vereinbarungen und Klauseln zur Photovoltaik-Versicherung
AXA Versicherung - Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (ABE 2008)
- Besondere Vereinbarungen zur Elektronik-Versicherung von Photovoltaikanlagen bis 150 kWp
Online versicherbare Photovoltaikanlagen: VHV Versicherung - Photovoltaik-Dachanlagen welche auf Sattel-, Pult, Walm-, Schrägdach oder Fassade installiert sind
Condor Versicherung - Photovoltaik-Dachanlagen welche auf Sattel-, Pult, Walm-, Schräg- o. Flachdach bzw. Fassade installiert sind
Helvetia Versicherung - Boden-, Wand- und Dach-Photovoltaikanlagen
AXA Versicherung Dach- und Fassaden-Photovoltaikanlagen
max. Versicherungssumme: VHV Versicherung 2 Mio. EUR (ca. 450 kWp Leistung)
Condor Versicherung 300 kWp Leistung ~ 1,4 Mio. EUR
Helvetia Versicherung 2. Mio. EUR
AXA Versicherung max. 150 KWp
Mindestprämien: VHV Versicherung 60,00 netto jährlich mit einer Selbstbeteiligung von 150,- €
79,20 € netto jährlich ohne Selbstbeteiligung
Condor Versicherung 75,00 EUR netto
Helvetia Versicherung 70,00 EUR netto für PV-Anlagen auf rein zu Wohnzwecken genutzen Gebäuden/Grundstücken
140,00 EUR für PV-Anlagen auf gewerblich genutzten Gebäuden/Grundstücken
AXA Versicherung 150,00 EUR netto
Beitragssatz: VHV Versicherung Für PV-Anlagen bis 50.000 EUR:
Pauschal 60,00 EUR netto bei einer Selbstbeteiligung von 150 EUR
Pauschal 79,20 EUR netto ohne Selbstbeteiligung
Für PV-Anlagen über 50.000 EUR bis 250.000 EUR:
1,50 ‰ bei SB 250 EUR
1,8 ‰ bei SB 150EUR
Photovoltaikversicherung für Flachdachanlagen: jeweils + 20%
Größere Photovoltaikanlagen: siehe Tarifrechner
Alle Prämien (ausgenommen Mindestbeiträge) reduzieren sich um weitere 10 %, wenn eine Gebäude-Blitzschutzanlage installiert ist, welche keine Antragsvoraussetzung darstellt.
Condor Versicherung Siehe Tarifrechner
Helvetia Versicherung 1,80 ‰ für dachmontierte Anlagen
2,05 ‰ für wandmontierte Anlagen
2,65 ‰ für boden bzw. freiflächenmontierte PV-Anlagen
AXA Versicherung 1,6 ‰ (250 EUR SB)
1,4 ‰ (500 EUR SB)
Selbstbeteiligung: VHV Versicherung Wahlweise ohne Selbstbeteiligung, mit 150,- oder 250,- EUR je Schadensfall (je nach Anlagengröße)
Condor Versicherung 0-11 kWp = 0,- bis max. 100 EUR je Schadenfall (Integralfranchise, d.h. der Versicherungsnehmer trägt den Schaden der den so genannten Franchisebetrag (100,00 EUR) nicht übersteigt selbst. Wird der Franchisebetrag im Schadenfall überschritten, wird keine Selbstbeteiligung in Abzug gebracht (ohne Selbstbeteiligung).
11-25 kWp = 150 EUR (Integralfranchise)
26-51 kWp = 200 EUR (Integralfranchise)
51-100 kWp = 200 EUR
101-200 kWp = 250 EUR
201-300 kWp = 500 EUR
je Schadenfall
Helvetia Versicherung 250 EUR je Schadensfall
AXA Versicherung Wahlweise 250 oder 500 EUR je Schadenfall
Ausfallentschädigung: VHV Versicherung Für PV-Anlagen bis 50.000 EUR Versicherungssumme
- Leistung ab Tag des versicherten Ausfalls (keine weitere Selbstbeteiligung)
- Leistungsdauer max. 6 Monate
- April bis September 2,50 EUR je kWp
- Oktober bis März 1,50 EUR je kWp

Für PV-Anlagen von 50.000 bis 250.000 EUR Vericherungssumme:
- Leistung nach dem 2 Tag des versicherten Ausfalls (keine weitere Selbstbeteiligung)
- Leistungsdauer max. 6 Monate
- April bis September 2,50 EUR je kWp
- Oktober bis März 1,50 EUR je kWp

Für PV-Anlagen über 250.000 EUR Versicherungssumme:
- Leistung nach dem 2. Tag des Ausfalls (keine weitere Selbstbeteiligung)
- Leistungsdauer max. 6 Monate
Berechnungsformel:
Jahresertragsausfall-Versicherungssumme (=Jahres-Einspeisevergütung) ./. 365 Tage x Anzahl Ausfalltage x Faktor
- 1,7 in den Monaten Juni bis August
- 1,3 in den Monaten April, Mai und September
- 0,5 in den Monaten Oktober bis März

Für alle Größen von Photovoltaikanlagen gilt:
Bei Unterbrechungsschäden durch Feuer, verlängert sich die Haftzeit (Leistungsdauer) auf insgesamt. 12 Monate.

Condor Versicherung Karenzzeit:
0-11 kWp = 0 Tage
11-50 kWp = 0 Tage
51-100 kWp = 1 Tag
101-300 kWp = 2 Tage
Haftzeit (Leistungsdauer): 6 Monate (Verlängerung auf 12 Monate bei Schaden durch Feuer, Sturm oder Hagel) Tage
Ausfallentschädigung: 2,50 EUR je kWp/Tag
Helvetia Versicherung - Leistung ab dem 3. Tag des Ausfalls (keine weitere Selbstbeteiligung)
- Leistungsdauer 3 Monate
2,- EUR je kWp/Tag
AXA Versicherung Leistung ab dem 3. Tag des Ertragsausfalles
Leistungsdauer max. 3 Monate; verlängerbar auf 6 Monate (Zuschlag 20 %) oder 12 Monate (Zuschlag 30 %)
Ausfallentschädigung:
April bis September pauschal 2,50 EUR je kWp
Oktober bis März pauschal 1,00 EUR je kWp
Zus. versicherte Kosten auf "Erstes Risiko": VHV Versicherung Bis jeweils 30.000,- EUR auf Erstes Risiko sind kostenfrei mitversichert:
- Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
- Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
- Feuerlöschkosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Luftfracht
Condor Versicherung In Abhängigkeit der Anlagenleistung sind jeweils von 20.000,- bis 35.000 EUR auf Erstes Risiko kostenfrei mitversichert:
- Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
- Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Luftfracht
- Feuerlöschkosten inkl. Gebühren (20.000,- EUR)
Helvetia Versicherung Bis jeweils 10.000,- EUR sind kostenfrei mitversichert:
Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
Bewegungs- und Schutzkosten
Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums und Luftfracht.
AXA Versicherung Bis jeweils 15.000,- EUR auf erstes Risiko sind kostenfrei mitversichert:
Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
Bewegungs- und Schutzkosten
Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Luftfracht
Photovoltaik Montageversicherung: VHV Versicherung nein, separate Beantragung notwendig
Condor Versicherung nein, separate Beantragung Montageversicherung erforderlich
Helvetia Versicherung Ja, kostenfrei eingeschlossen. Maximalentschädigung 5.000 EUR abzgl. Selbstbeteiligung 250,00 EUR
AXA Versicherung nein, separate Beantragung notwendig
Vorsorgeversicherung: VHV Versicherung - Ja, für die während des jeweiligen Versicherungsjahres vorgenommenen Anlagenerweiterungen gilt eine Vorsorgeversicherung in Höhe von 30 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme vereinbart (max. 50.000 EUR).
Condor Versicherung - Ja, für die während des jeweiligen Versicherungsjahres eintretenden Veränderungen gilt eine Vorsorgeversicherung in Höhe von 50 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme vereinbart
Helvetia Versicherung - Ja, für die während des jeweiligen Versicherungsjahres eintretenden Veränderungen gilt eine Vorsorgeversicherung in Höhe von 20 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme vereinbart.
AXA Versicherung Ja, für die während des jeweiligen Versicherungsjahres eintretenden Veränderungen gilt eine Vorsorgeversicherung in Höhe von 20 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme vereinbart
Preissteigerung: VHV Versicherung - Im Schadenfall werden kurzfristige Preissteigerungen bis zu 30 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme gezahlt (kostenfrei mitversichert)
Condor Versicherung - Abweichend von § 7 Nr. 2 c)bb) ABE 2008, ersetzt der Versicherer die Wiederbeschaffungskosten für die aktuelle Nachfolgegeneration der versicherten Sache oder deren Teile, wenn diese aufgrund des technischen Fortschrittes in ihrem bisherigen technischen Zustand nicht mehr hergestellt oder ersetzt werden kann. Die sich daraus ergebenen Mehrkosten, sind bis zu 100 % über den Wert der versicherten Photovoltaikanlage hinaus versichert. Der Versicherer verzichtet dabei auf den bedingungsgemäßen Abzug für Änderungen oder Verbesserungen. § 7 Nr. 4b) Satz 1 ABE 2008 (Zeitwertentschädigung) gilt in diesem Zusammenhang gestrichen.
Helvetia Versicherung - Im Schadenfall werden kurzfristige Preissteigerungen bis zu 120% der letzten Versicherungssumme gezahlt (kostenfrei mitversichert)
AXA Versicherung - keine gesonderte Regelung (gem. ABE)
landwirtschaftlicher Betrieb: VHV Versicherung - Ja, versicherbar, wenn im landwirtschaftlichen Gebäude oder in unmittelbarer Umgebung des Gebäudes, keine leicht entzündlichen Stoffe (z.B. Stroh und Heu) gelagert werden.
Condor Versicherung - Ja, versicherbar.
Helvetia Versicherung - ja, versicherbar. Bei Lagerung von feuergefährlichen Stoffen wie z. B. Stroh oder Heu bitte vorab ein Bild des Gebüudes zusenden bzw. Kontakt aufnehmen.
AXA Versicherung - ja, versicherbar - es wird jedoch das Feuerrisiko ausgeschlossen
Selbstmontage (auch Teilweise): VHV Versicherung - Versicherbar, wenn nach anerkannten Regeln der Technik installiert wird/wurde. Abnahme durch Fachbetrieb (z.B. Elektrofachbetrieb) vor Netzeinspeisung erforderlich.
Condor Versicherung - Ja, versicherbar, wenn nach anerkannten Regeln der Technik installiert wird/wurde.
Helvetia Versicherung - Ja, versicherbar
AXA Versicherung - Ja, versicherbar
Überspannungsschutz im Wechselrichter: VHV Versicherung - Nicht zwingend erforderlich (keine Aussage in den Bedingungen), keine Antragsfragen
Condor Versicherung - Nicht zwingend erforderlich (keine Aussage in den Bedingungen), keine Antragsfragen
Helvetia Versicherung - Nicht zwingend erforderlich (keine Aussage in den Bedingungen), keine Antragsfragen
AXA Versicherung Nicht zwingend erforderlich (keine Aussage in den Bedingungen), keine Antragsfragen
Vorzeitiger Deckungsbeginn (Baudeckung): VHV Versicherung nicht vereinbart
Condor Versicherung Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Anlage mit dem Eintreffen der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt und die Installation innerhalb eines Monats erfolgt. Bei Verzögerungen aufgrund der Witterung oder wegen unvorhergesehener Liefer- oder Montageengpässe verlängert sich die Baudeckung automatisch um bis zu vier weitere Wochen. Die Deckung während dieser Bauphase ist bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme auf die Gefahren Feuer, Diebstahl verbauter Teile, Einbruchdiebstahl von unter Verschluss gelagertem Material (Mindestsicherungsanforderung: rundum geschlossenes Gebäude, durch Schloss gesicherte Außentüren, isolierverglaste Fenster oder Gitter) und Sturm/Hagel beschränkt.
Helvetia Versicherung nicht vereinbart
AXA Versicherung Für PV-Anlagen bis max. 50 KWp! Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der Betriebsfertigkeit der Photovoltaikanlage nach erfolgter Abladung der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt. Bei Verzögerungen aufgrund der Witterung oder wegen unvorhergesehener Liefer- oder Montageengpässe verlängert sich die Baudeckung automatisch um bis zu vier weitere Wochen. Der Versicherungsschutz umfasst die Gefahren Einbruchdiebstahl, Raub sowie Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges seiner Teile oder seiner Ladung. Bei Schäden durch Einbruchdiebstahl gilt eine Selbstbeteiligung von 10 %, mindestens der Vertragsselbstbehalt, je Versicherungsfall vereinbart. Der Versicherungsschutz endet, wenn die Photovoltaikanlage abgenommen ist oder maximal einen Monat nach erfolgter Abladung der versicherten Sachen am Versicherungsort. Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte.
Erdbebenschäden: VHV Versicherung kein Versicherungsschutz
Condor Versicherung 25% der Versicherungssumme, mind. 10.000 EUR und max. 100.000 EUR
Helvetia Versicherung kein Versicherungsschutz
AXA Versicherung kein Versicherungsschutz
Innere Betriebsschäden elektronischer Bauteile: VHV Versicherung nicht versichert
Condor Versicherung In Abänderung zu § 2 Nr. 2 der ABE leistet der Versicherer bis zu einer Erstrisikosumme von 1.000 EUR auch Entschädigung für elektronische Bauelemente (Bauteile) der versicherten Sache, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist. Zudem wird für den daraus resultierenden Ertragsausfall eine Entschädigung in Höhe von max. 500 EUR zur Verfügung gestellt. Bei Anlagen mit einer Leistung ab 50 KWp stehen die Summen doppelt zur Verfügung.
Helvetia Versicherung nicht versichert
AXA Versicherung nicht versichert
De-/Remontagekosten der Photovoltaikanlage aufgrund von Gebäudeschäden: VHV Versicherung bis 7.500 EUR + Ertragsausfall-Entschädigung (1,50 EUR - 2,50 EUR je KWp/Tag) mit einer Haftzeit (Leistungsdauer) von 1. Monat
Condor Versicherung Gestaffelt nach Anlagenstärke:
bis 25 kWp = 20.000 EUR
26 bis 50 kWp = 25.000 EUR
51 bis 100 kWp = 30.000 EUR
100 bis 300 kWp = 35.000 EUR
+ Ertragsausfall (2,50 EUR je KWp/Tag) für max. 1 Monat
Helvetia Versicherung nicht versichert
AXA Versicherung nicht versichert
Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden: VHV Versicherung bis 7.500 EUR
Condor Versicherung bis 15.000 EUR
Helvetia Versicherung nicht versichert
AXA Versicherung bis 3.000 EUR je Schadenereignis
Innere Unruhen: VHV Versicherung nicht versichert
Condor Versicherung 25% der Versicherungssumme, max. 100.000 EUR (Klausel 1236)
Helvetia Versicherung nicht versichert
AXA Versicherung nicht versichert
Feuerlöschkosten inkl. Gebühren VHV Versicherung bis 20.0000 EUR
Condor Versicherung bis 20.000 EUR
Helvetia Versicherung nicht separat vereinbart
AXA Versicherung nicht separat vereinbart
Schadensuchkosten: VHV Versicherung bis 7.500 EUR
Condor Versicherung bis 10.000 EUR
Helvetia Versicherung nicht vereinbart
AXA Versicherung nicht versichert
Sofortiger Reparaturbeginn VHV Versicherung ja, bei Schäden mit einer voraussichtlichen Schadenhöhe bis 10.0000 EUR
Condor Versicherung ja, bei Schäden mit einer voraussichtlichen Schadenhöhe bis 10.0000 EUR
Helvetia Versicherung nicht vereinbart
AXA Versicherung nicht vereinbart
Wegfall Restwertanrechnung im Schadenfall VHV Versicherung In Abänderung von Abschnitt A § 7 Nr. 2 und 3 ABE verzichtet der Versicherer bei der Entschädigung auf die Anrechnung von Werten des Altmaterials.
Condor Versicherung In Abänderung zu § 7 Nr. 2+3 der zu Grunde liegenden ABE 2008 verzichtet der Versicherer im Schadenfall auf die Anrechnung etwaiger Restwerte (Wert des Altmaterials).
Helvetia Versicherung nicht vereinbart
AXA Versicherung nicht vereinbart
Sachen im Gefahrenbereich VHV Versicherung nicht versichert
Condor Versicherung bis 5.000 EUR
Helvetia Versicherung nicht versichert
AXA Versicherung nicht versichert
Beschreibungen zu den jeweiligen Photovoltaikversicherung Deckungserweiterungen: VHV Versicherung Zur Beschreibung der VHV-Deckungserweiterungen
Condor Versicherung Zur Beschreibung der Condor Deckungserweiterungen
Helvetia Versicherung - keine weiteren
AXA Versicherung - keine weiteren
Besonderheiten / Erkärungen: VHV Versicherung - Exklusiv nur hier erhältliches erweitertes Deckungskonzept auf Photovoltaikversicherung-
- sehr günstiger ‰-Satz;
Hervorragendes Preis-Leistung-Verhältnis
Condor Versicherung - Exklusiv nur hier erhältliches Photovoltaikversicherung-Deckungskonzept
Der Leistungsriese mit zahlreichen inkludierten Deckungserweiterungen. Wem eine geringe Mehrprämie gegenüber der VHV Versicherung nichts ausmacht, ist bei der Condor bestens aufgehoben.
Helvetia Versicherung - keine Antragsfragen zu Dachart, Dacheindeckung und Gebäudebeschaffenheit
- Keine Einschränkung in Bezug auf Eigenmontage
AXA Versicherung Besteht eine Gebäudeversicherung bei der AXA Versicherung AG oder wird diese gleichzeitig abgeschlossen, wird ein Prämiennachlass in Höhe von 25 % gewährt.
Tarifrechner: VHV Versicherung VHV Photovoltaikversicherung
Condor Versicherung Condor Photovoltaikversicherung
Helvetia Versicherung Helvetia Photovoltaikversicherung
AXA Versicherung AXA Photovoltaikversicherung
Detaillierte Leistungsbeschreibungen Photovoltaikversicherung: VHV Versicherung VHV Photovoltaikversicherung
Condor Versicherung Condor Photovoltaikversicherung
Helvetia Versicherung Helvetia Photovoltaikversicherung
AXA Versicherung Helvetia Photovoltaikversicherung
Dieser Vergleich der Versicherungen für Photovoltaikanlagen ist in kurzer Form und nicht abschließend dargestellt. Detaillierte Angaben finden sie in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Anbieter und den aktuell zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen. Einen weiteren Vergleich, auch mit Drittanbietern, finden sie hier.
Stand 17.12.2009