Lang ersehnt und nun ist Sie da – die Minderertrag-Versicherung für Photovoltaikanlagen der Condor Versicherung. Ab sofort ist diese in Verbindung mit der Condor Photovoltaikversicherung über unsere Online-Tarifrechner erhältlich. Offiziell nennt sich das Versicherungsprodukt der Condor Versicherung Minderertrag-Versicherung, man könnte aber genauso gut Ertragsgarantieversicherung dazu sagen. Denn Gegenstand der Versicherung ist es, prognostizierte, jedoch nicht erzielte Erträge (Mindererträge) auszugleichen.
Im Detail funktioniert die Minderertragversicherung wie folgt:
Wird der vom Solarunternehmen prognostizierte Jahresenergieertrag (100%) um mehr als 10 % unterschritten, werden dem Betreiber der Photovoltaikanlage die nicht erzielten Erträge erstattet. Die Erstattung ist im Gesamten begrenzt auf 45 % des Jahresenergieertrages und bewegt sich immer im Minderertragrahmen von 45 und 90 %.
Der Versicherer ersetzt den Minderertrag, sofern dieser binnen 3 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Betriebsjahres geltend gemacht wird.
In Abweichung zu §2 ABE 2008 gelten als versichert, anlagenspezifische Mindererträge verursacht durch:
Der Jahresbeitrag beläuft sich auf max. 1,00 EUR je kWp/Jahr (Mindestbeitrag 15,00 EUR p.A.)
Bei Beantragung darf die Photovoltaikanlage maximal 1 Jahr alt sein (gerechnet ab Tag der Inbetriebnahme)
Der Produktbaustein Minderertragversicherung ist nur in Verbindung mit einer Photovoltaikversicherung (ABE Deckung) der Condor Versicherung erhältlich.
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