Photovoltaik-Versicherung Lexikon
Einbruchdiebstahl
Einbruchdiebstahl im Sinne der ABE Deckung liegt vor, wenn jemand fremde Sachen wegnimmt, nachdem er in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels
- richtiger Schlüssel, die er durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub an sich gebracht hatte;
- falscher Schlüssel oder
- anderer Werkzeuge eindringt.
Datum der letzten Änderung: 26.01.2010
